Info Kompakt 14. Mai 2025
Moderiert von Soraya Weber
14.05.2025
Ukrainer im Kanton Thurgau wegen Anschlagsplänen für russischen Geheimdienst festgenommen
Die deutsche Bundesanwaltschaft hat drei Ukrainer wegen Anschlagsplänen festnehmen lassen, einen davon im Kanton Thurgau. Sie werden verdächtigt, im Auftrag vom russischen Geheimdienst Anschläge und Sabotageakte in Deutschland geplant zu haben. Das teilt die deutsche Bundesanwaltschaft mit. Die Verdächtigen sollen geplant haben, von Deutschland aus an Empfänger in der Ukraine Pakete mit Sprengvorrichtungen zu schicken. Diese sollten sich dann beim Transport entzünden. Der Mann aus dem Kanton Thurgau wird nach seiner Überstellung aus der Schweiz vom Ermittlungsrichter befragt. Das Bundeskriminalamt ermittelt in diesem Fall.
Mirjam Senn bemängelt Vorgehen des Stadtrats zu KSS-Neubau
SP-Grossstadträtin Mirjam Senn kritisiert das Vorgehen des Schaffhauser Stadtrats bezüglich des KSS-Hallenbad Neubaus. In ihrer Kleinen Anfrage schreibt sie, dass die Bevölkerung der Stadt Schaffhausen nur zum Schein ins Projekt eingebunden werde. Letzte Woche lud der Stadtrat Interessierte zu einem Infoanlass ein. Dabei wurden sie nach ihren Wünschen und Erwartungen zum Neubau befragt. Jedoch ist aus Sicht von Mirjam Senn das Projekt zu weit fortgeschritten, um Wünsche der Bevölkerung noch umsetzen zu können. Darum möchte sie vom Stadtrat unter anderem wissen, warum der Infoanlass überhaupt stattfand. Das Neubauprojekt kostet rund 80 Millionen Franken. Im Jahr 2023 wurde der Neubau bei zwei Volksabstimmungen im Kanton und in der Stadt angenommen.
Rückweisung des Tierquälerei-Falls Hefenhofen rechtskräftig
Das Bezirksgericht muss sich erneut mit dem Tierschutzfall in Hefenhofen beschäftigen. Der Fall wird definitiv vom Obergericht ans erstinstanzliche Bezirksgericht zurückgewiesen, teilt das Thurgauer Obergericht mit. Die Verfahrensparteien haben den Rückweisungsbeschluss nicht beim Bundegericht angefochten. Im Sommer 2017 räumte das Veterinäramt Thurgau den Hof eines Tierhalters in Hefenhofen. Im darauffolgenden Strafverfahren sprach das Bezirksgericht den Tierhalter von den beiden Hauptvorwürfen frei, weil es die bei der Hofräumung erlangten Erkenntnisse des Veterinäramts für unverwertbar hielt. Das Obergericht sah dies anders. Es hob daher den erstinstanzlichen Entscheid auf und wies das Verfahren zurück ans Bezirksgericht.