
Wegen qualifizierter Freiheitsberaubung verurteilt
Der Mann, der sich heute Morgen wegen qualifizierter Freiheitsberaubung vor dem Obergericht verantworten musste, wurde in zweiter Instanz verurteilt. Das Schaffhauser Obergericht hat im Wesentlichen ein Urteil des Kantonsgericht bestätigt. Der 49-jährige Mann soll seine Frau daran gehindert haben, die Wohnung zu verlassen. Er wurde zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.