"Nein heisst Nein" oder doch etwas komplizierter?
Ein Fall wird heute in zweiter Instanz vor dem Schaffhauser Obergericht verhandelt. Im Februar 2024 wurde ein Angeklagter vom Kantonsgericht wegen Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Der Angeklagte hatte gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seine damalige Freundin vergewaltigt und anschliessend in seiner Wohnung eingesperrt zu haben. Das Urteil wird um 15 Uhr verkündet.