Vogelgrippe-Massnahmen betreffen jetzt auch den Kanton Schaffhausen
Kanton
Nachdem im Kanton Thurgau vor kurzem eine Möwe mit Vogelgrippe gefunden wurde, hat der Bund nun Massnahmen erlassen, die auch den Kanton Schaffhausen betreffen. Bis zu drei Kilometer vom Ufer entfernt gilt nun entlang des Bodensees und des Rheins ein Beobachtungsgebiet. Darin müssen Geflügelhalter gewisse Regeln einhalten. So müssen sie den Auslauf ihrer Tiere zum Beispiel auf einen geschützten Bereich reduzieren. Gehäufte Todesfälle und auffällige Krankheitssymptome müssen die Geflügelhalter zudem einem Tierarzt melden. Die Details gibt es im Gespräch mit dem Schaffhauser Kantonstierarzt Peter Uehlinger.