Archivbild Grosser Rat Thurgau.
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Thurgauer Parlament wird über Einbürgerung eines verschuldeten Mannes beraten

Justizkommission ist gegen Einbürgerung

07.02.2025

Das Thurgauer Kantonsparlament wird an seiner nächsten Sitzung diverse Einbürgerungen beraten. 107 Anträge für das Kantonsbürgerrecht sind eingegangen. Vier sind von Schweizerinnen und Schweizern, die restlichen 103 von Ausländern.

Die Justizkommission des Grossen Rats hat die Gesuche vorberaten und empfiehlt alle bis auf eines zur Annahme. Dieses eine Gesuch ist von einem Mann, der beim Sozialamt Schulden von über 11’000 Franken hat. Das Geld ist für Alimente für die zwei Kinder des Mannes aus Syrien, die er nicht zahlte. Wegen der Schulden lehnte die zuständige Gemeinde das Einbürgerungsgesuch zunächst ab. Der Mann klagte dagegen bis vor Bundesgericht, das ihm im Oktober 2023 recht gab. Die Schulden alleine dürfen demnach nicht ausschlaggebend sein, weshalb ihm und seinen beiden Kindern das Gemeindebürgerrecht erteilt werden soll. Die Gemeinde kam dieser Aufforderung nach.

Die Justizkommission ist nun aber mit sechs zu fünf Stimmen dagegen, den Mann einzubürgern. Ein Kriterium für die Einbürgerung seien geordnete finanzielle Verhältnisse. Der Mann habe aber nach wie vor Schulden. Die Minderheit der Kommission beruft sich hingegen auf den Bundesgerichtsentscheid und dass eine Ablehnung wohl weitere Beschwerden zur Folge hätte. Die Kommission hat entschieden, dass das Parlament über das Gesuch des Mannes einzeln abstimmen soll. Die Sitzung ist am 19. Februar.