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Thurgauer Parlament stellt sich gegen Bundesgerichtsentscheid

19.02.2025

Der Thurgauer Grosse Rat hat heute einen Entscheid des Bundesgerichts missachtet. Es ging an der heutigen Sitzung um das zweite Einbürgerungsgesuch des gebürtigen Syrers Talal Aldroubi. Er hatte bereits 2018 ein Gesuch eingereicht. Es wurde wegen ungeordneter finanzieller Verhältnisse abgelehnt. Konkret geht es um geschuldete Alimentenbevorschussungen in Höhe von 11’500 Franken. Gegen diesen Entscheid wehrte sich der Mann bis vor Bundesgericht. Das Bundesgericht beurteilte die Ablehnung als willkürlich und haltlos und wies die zuständige Gemeinde Romanshorn an, den Mann einzubürgern. Aufgrund dieses Entscheids erhielt Aldroubi das Gemeindebürgerrecht. Das Kantonsbürgerrecht wurde ihm jedoch heute vom Grossen Rat ein zweites Mal verweigert. Die Abstimmung ging 72 zu 42 aus. Die Mehrheit argumentierte mit der kantonalen Gesetzgebung, wonach bei ausstehenden familienrechtlichen Unterhaltspflichten die Voraussetzungen für eine Einbürgerung nicht erfüllt seien. Aldroubi hat gegenüber dem Sonntagsblick bereits angekündigt, im Falle einer Ablehnung erneut ans Bundesgericht zu gelangen.