
Thurgau: FDP kritisiert neues Sozialhilfegesetz
Grosser Rat Thurgau
17.12.2025
Der Grosse Rat des Kantons Thurgau hat sich heute Morgen mit der geplanten Änderung des Sozialhilfegesetzes befasst. Der Regierungsrat und die zuständige Kommission schlagen mehrere Änderungen vor. So soll etwa eine Fachstelle damit beauftragt werden, die ausserfamiliäre Kinderbetreuung zu beaufsichtigen und bei Fremdplatzierungen Plätze zu vermitteln. Dagegen ging ein Antrag aus den Reihen der FDP ein. Laut FDP-Kantonsrätin Michèle Strähl, müssten bereits bei der Budgetberatung 2027 neue Stellen geschaffen werden. Die Fraktionen der SVP, SP-Gewerkschaften, GLP und Mitte-EVP sprachen sich für die Änderung des Sozialhilfegesetzes aus. Bei der Sitzung heute Morgen handelt es sich um eine erste Lesung. Ob das Thurgauer Kantonsparlament der Gesetzesänderung zustimmt oder nicht, wird sich an einer anderen Sitzung zeigen.
Parlament will Gebühren der Grundbuchämter senken
Eine Mehrheit des Thurgauer Kantonsparlaments will die Gebühren der Grundbuchämter und Notariate reduzieren. Das zeigte sich heute an einer Debatte im Parlament. Durch die Reduktion der Gebühren werden dem Kanton künftig voraussichtlich etwa acht Millionen Franken an Einnahmen entgehen. Die grösste Auswirkung hat die Anpassung der so genannten Handänderungsgebühr. Wie die Nachrichtenagentur sda schreibt, gab es deshalb Kritik aus den Reihen der SP. Immobilienhändler und vermögende Personen würden überproportional davon profitieren. Befürworter der Gebührenreduktion argumentierten damit, dass die Preise für Liegenschaften stark gestiegen sind. Entsprechend werden immer höhere Gebühren fällig. Einen abschliessenden Entscheid hat das Thurgauer Kantonsparlament heute noch nicht gefällt. Es wird noch eine zweite Lesung geben.
Eine Einbürgerung soll für nichtig erklärt werden
Das Thurgauer Justizdepartement will die Einbürgerung eines Mannes für nichtig erklären lassen. Der Mann wurde eingebürgert, obwohl ein Strafverfahren hängig war. Er wurde später wegen sexueller Nötigung und Freiheitsberaubung verurteilt. Das berichtet die Nachrichtenagentur sda. Die zuständigen Behörden hatten keine Informationen über das Strafverfahren. Wenn es zutrifft, dass der Mann das laufende Verfahren verheimlicht hat, könne eine Einbürgerung für ungültig erklärt werden.