
Thayngerinnen und Thaynger sollen mehr Mitspracherecht erhalten
Thaynger Einwohnerrat für die Einführung von Volksmotionen
12.03.2026
Thaynger Stimmberechtigte sollen künftig das politische Instrument der Volksmotion anwenden können. Dies hat der Thaynger Einwohnerrat an seiner heutigen Sitzung einstimmig beschlossen. Eine Volksmotion ist ein politisches Recht, das es Stimmberechtigten ermöglicht, die Ausarbeitung eines Gesetzes oder die Ergreifung einer bestimmten Massnahme zu fordern. Eine Volksmotion wird als Vorstoss im Einwohnerrat eingereicht und sinngemäss wie eine Motion behandelt. Voraussetzung ist, dass genügend Unterschriften gesammelt werden. Wie der Thaynger Einwohnerrat festgelegt hat, sind in der Gemeinde 100 Unterschriften nötig. Das letzte Wort wird das Volk haben.
Thayngen soll neue HR-Abteilung bekommen
Die Gemeinde Thayngen soll eine Abteilung für Human Resources erhalten. Dies hat der Thaynger Einwohnerrat beschlossen. Konkret sollen 1,3 Stellen geschaffen werden. Dies bringt Mehrkosten von rund 176'000 Franken mit sich. Die HR-Abteilung soll künftig für sämtliche Personalangelegenheiten in allen Verwaltungsabteilungen sowie für die Schule und das Seniorenzentrum zuständig sein. Die Gemeinde Thayngen beschäftigt derzeit rund 250 Mitarbeitende. Derzeit gibt es auf Gemeindeebene jedoch keine klar definierte Personaladministration. Mitarbeitende, die heute HR-Funktionen übernehmen, tun dies zusätzlich zu ihren täglichen Aufgaben. Dies soll sich in Zukunft ändern. Deshalb hat der Thaynger Einwohnerrat dem Antrag über 1,3 Stellen für die HR-Abteilung einstimmig zugestimmt.
Teilrevision über Ausscheidung von Gewässerräumen per Stichentscheid angenommen
Der Thaynger Einwohnerrat hat an seiner Sitzung die Teilrevision der Bauordnung per Stichentscheid angenommen. Dies per Stichentscheid. Konkret geht es dabei um die Ausscheidung von Gewässerräumen. Thayngen war eine der letzten Gemeinden, die diese noch nicht ausgeschieden hatte. Bei Gewässerräumen handelt es sich um behördlich festgelegte Korridore entlang von Gewässern, die in die kommunale Nutzungsplanung aufgenommen werden. Sie werden festgelegt, um die natürlichen Funktionen der Gewässer zu sichern. Somit können unter anderem Bebauungen oder Bewirtschaftungen verboten werden. Als Nächstes kommt die Gesetzesänderung in die Rekursauflage. Anschliessend muss sie noch vom Schaffhauser Regierungsrat genehmigt werden.