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Streit um SH-Power-Budget: Stadtrat kassiert Abfuhr am Obergericht

Politik, Justiz

14.01.2025

Das Obergericht des Kantons Schaffhausen weist die Beschwerde des Stadtrates zum Entscheid des Regierungsrates bezüglich des Globalbudgets für den städtischen Energieversorger SH Power ab. Der Regierungsrat wies im vergangenen Jahr eine Beschwerde der städtischen FDP gegen das Budget zwar ab, weil diese zu spät eingereicht wurde. Der Regierungsrat bemerkte aber auch, dass sie inhaltlich vermutlich hätte gutgeheissen werden müssen. Das wollte der Stadtrat nicht so stehen lassen und reichte eine Beschwerde am Obergericht ein. Die Bemerkung des Regierungsrats ist nach Auffassung verbindlich und sorgt für rechtsunsicherheit. Das Obergericht sieht das anders: Es sei ein unverbindlicher Kommentar. Und weil der Regierungsrat die Beschwerde der FDP gegen das Globalbudget abgewiesen hat, gäbe es nichts, wogegen der Stadtrat Beschwerde einreichen kann. Deshalb sei auf die Beschwerde des Stadtrats nicht einmal einzutreten.

Was bisher geschah:

Dezember 2023

Die städtische FDP reicht Beschwerde gegen das Budget 2024 und das darin enthaltene Globalbudget für den städtischen Energieversorger SH Power ein. Die FDP monierte, dass ein Globalbudget die parlamentarische Handhabe über SH Power einschränke.

Mai 2024

Der Regierungsrat weist die Beschwerde ab. Sie sei von der FDP zu spät eingereicht worden. Der Regierungsrat sagt aber auch, dass die Beschwerde inhaltlich wohl richtig sei und sie wohl gutgeheissen worden wäre, wenn sie rechtzeitig eingereicht worden wäre.

Juni 2024

Der Schaffhauser Stadtrat reicht Beschwerde gegen den Entscheid des Regierungsrats ein. Das die Beschwerde der FDP abgewiesen worden ist, wird den Stadtrat wenig gestört haben. Umso mehr war ihm aber die Aussage ein Dorn im Auge, dass die Beschwerde inhaltlich wohl richtig sei. Der Stadtrat wünscht sich vom Obergericht eine inhaltliche Klarstellung: Das Gericht soll feststellen, dass ein Globalbudget für SH Power rechtens ist.

Januar 2025

Der Entscheid des Obergerichts liegt vor. Auf die Beschwerde des Schaffhauser Stadtrats sei nicht einzutreten. Das Obergerichts könne sich lediglich zum entscheid der vorherigen Instanz, in diesem Fall der Regierungsrat, äussern. Da der Regierungsrat die Beschwerde der FDP abgewiesen hat, weil sie zu spät eingereicht worden sei, hätte der Stadtrat keinen Beschwerdegrund. Der Regierungsrat hätte kein Entscheid zum Globalbudget gefällt, seine Aussage zum Inhalt der Beschwerde sei lediglich ein unverbindlicher Kommentar gewesen. Daher könne das Obergericht in diesem Fall keine Aussage zur Rechtmässigkeit zum Globalbudget der SH Power machen.