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Stadtparlament ist gegen Gratis Badi für Kinder und Jugendliche

Parlament empfiehlt nein zu Initative

20.01.2026

Stadtparlament spricht sich gegen Gratis-Badi für Kinder und Jugendliche aus

Das Schaffhauser Stadtparlament empfiehlt die Initiative "Chind id Badi" zur Ablehnung. Das hat eine Mehrheit des Rates an der gestrigen Sitzung entschieden. Die Initiative fordert, dass Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre gratis in die Badi dürfen. Das sei zu weit gefächert, sagt der Präsident der zuständigen Bildungskommission des Stadtparlaments und SVP-Kantonsrat Hansueli Scheck, gegenüber Radio Munot. Stattdessen folgt das Parlament dem Vorschlag des Stadtrates: Falls die Initiative zurückgezogen oder an der Urne abgelehnt wird, sollen Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre 50 Prozent Rabatt auf Saison- oder Jahresabos in städtischen Badis erhalten. Zieht das Initiativkomitee die Initiative nicht zurück, liegt das letzte Wort bei der Stimmbevölkerung der Stadt Schaffhausen.

Schaffhauser Stadtparlament will neue Fachstelle Beschaffung

Weiter hat das Stadtparlament entschieden, dass die Stadt eine neue Fachstelle Beschaffung erhalten soll. Diese soll sich darum kümmern, dass die städtischen Behörden effizienter, professioneller und ökologischer einkaufen. An seiner heutigen Sitzung hat sich das Schaffhauser Stadtparlament für die Schaffung einer entsprechenden Fachstelle ausgesprochen. Der Stadtrat erhofft sich Einsparungen von 200’000 bis 400’000 Franken durch eine effizienter organisierte Beschaffung. Dem gegenüber stehen 125’000 Franken. Diese sind im Budget 2026 bereits enthalten.

Stadtparlament ist für Anpassung alter Baurechtsverträge

Das Stadtparlament hat sich ebenfalls dafür ausgesprochen, alte Baurechtsverträge an den hypothekarischen Referenzzinssatz anzupassen. Ausserdem sollen die Werte der Grundstücke neu beurteilt werden. Das hat das Schaffhauser Stadtparlament heute einstimmig entschieden. Laut Stadtrat beruhen rund 80 Prozent der bestehenden Baurechtsverträge auf veralteten Werten. Sie orientieren sich an einem veralteten Zinssatz. Neu sollen sie an den hypothekarischen Referenzzinssatz des Bundes angepasst werden. Bestehende Baurechtsverträge können allerdings nur angepasst werden, wenn die Baurechtnehmer einverstanden sind.