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Stadt soll Mindestlohn-Initiative für gültig erklären

Neues Gutachten zeigt: Städtische Mindestlöhne sind rechtlich zulässig

29.09.2025

Der Schaffhauser Gewerkschaftsbund fordert, dass die Volksinitiative für einen Mindestlohn in der Stadt Schaffhausen für gültig erklärt wird. Hintergrund ist ein neues Rechtsgutachten, das die Gewerkschaften in Auftrag gegeben haben. Dieses kommt zum Schluss, dass städtische Mindestlöhne in den Kantonen Zürich und Schaffhausen rechtlich zulässig sind. Zuvor hatte das Zürcher Verwaltungsgericht die Einführung von Mindestlöhnen in den Städten Zürich und Winterthur abgelehnt. Ein Entscheid des Bundesgerichts steht noch aus. Das Gutachten verändere nun aber die Ausgangslage. Das sagt der Sekretär des Schaffhauser Gewerkschaftsbundes, Matthias Frick, gegenüber Radio Munot. Die Mindestlohn-Initiative ist vor gut einem Jahr bei der Stadt eingereicht worden. Sie verlangt einen Mindestlohn von 23 Franken und 50 Rappen pro Stunde. Laut den Initianten würden davon rund 1500 Personen profitieren.