Schaffhauser Kantonsrat erhöht die Sozialhilfe
Grundbedarf für eine alleinlebende Person steigt um 30 Franken
Der Schaffhauser Kantonsrat hat heute Morgen eine Erhöhung der Sozialhilfe beschlossen. Wegen der Teuerung wird der Grundbedarf damit ab dem nächsten Jahr um 2,9 Prozent erhöht. Eine alleinlebende Person bekommt somit ab Januar 1061 Franken pro Monat. Das sind 30 Franken mehr als bisher. Ein Antrag der Mitte-Partei, die höheren Sozialhilfe-Beiträge erst ab dem Jahr 2026 zu gewähren, wurde mit 33 zu 24 Stimmen abgelehnt. In der Schlussabstimmung sagten dann 42 der 60 Kantonsrätinnen und Kantonsräte Ja zur Erhöhung der Sozialhilfe. Das führt im nächsten Jahr zu höheren Ausgaben von Kanton und Gemeinden. Der Regierungsrat erwartet Mehrkosten von rund 420’000 Franken. Drei Viertel dieser Kosten werden die Gemeinden bezahlen müssen. Im Jahr 2023 haben im Kanton Schaffhausen etwas mehr als 2400 Personen Sozialhilfe bezogen.
Windräder sollen gegen den Willen der Gemeinden gebaut werden
Die Stimmbevölkerung des Kantons Schaffhausen wird darüber abstimmen, ob Windräder gegen den Willen der betroffenen Gemeinden gebaut werden können. Der Kantonsrat hat heute einer entsprechenden Änderung des kantonalen Baugesetzes zugestimmt. Das Gesetz verpasste aber die Vier-Fünftel-Mehrheit. Deshalb kommt es im nächsten Jahr zu einer Volksabstimmung. Bei einer Annahme könnte der Kanton ein Gebiet als „Zone für erneuerbare Energien“ festlegen. Kommunale Bauvorschriften wären in dieser Zone dann nicht mehr gültig. Damit könnte der Kanton zum Beispiel gegen den Willen der betroffenen Gemeinden den Bau von Windrädern genehmigen. Zudem kommt es auch zu einer Volksabstimmung über ein neues Energiegesetz. Mit dem Gesetz sollen Eigentümer von grossen Gebäuden dazu verpflichtet werden, bei Dachsanierungen eine Solaranlage zu bauen. Ausgenommen sind kleine Gebäude wie Einfamilienhäuser. Auch dieses Gesetz verpasste die Vier-Fünftel-Mehrheit. Es waren vor allem SVP-Mitglieder, die gegen das neue Baugesetz und das Energiegesetz stimmten. Weiter hat es der Kantonsrat heute abgelehnt, die Zahl der Mitglieder seiner Justizkommission zu erhöhen. GLP, Grüne und SP wollten, dass die Kommission in Zukunft aus sieben Mitgliedern besteht. Mit 31 zu 26 Stimmen setzte sich aber die bürgerliche Mehrheit durch. Damit besteht die Justizkommission weiterhin nur aus fünf Mitgliedern.
Ersatzrichter erhalten für aufwändige Verfahren mehr Geld
Schliesslich hat der Kantonsrat an seiner letzten Sitzung in diesem Jahr auch noch entschieden, dass bei besonders aufwändigen Verfahren die Schaffhauser Ersatzrichterinnen und Ersatzrichter in Zukunft mehr Geld bekommen. Der Regierungsrat schlug vor, maximal das Zweifache der normalen Pauschale zu bezahlen. Wann ein Verfahren aufwändig und die Erhöhung der Pauschale gerechtfertigt ist, sollen die jeweiligen Gerichte entscheiden. Der zuständige Regierungsrat Dino Tamagni empfahl dem Parlament, in dieser Frage den Gerichten zu vertrauen. Der entsprechenden Änderung des Dekrets über Richterbesoldungen stimmte der Kantonsrat mit nur einer Gegenstimme zu.