Rheinufer: Erste Beschwerde abgelehnt, zweite folgt sogleich
Abstimmung vom 29. Juni in der Stadt Schaffhausen
18.06.2025
Der Schaffhauser Regierungsrat wird sich erneut mit einer Beschwerde zur Rheinufer-Abstimmung in der Stadt befassen müssen. Gestern hat der Regierungsrat eine erste Beschwerde abgewiesen, nun folgt sogleich eine zweite, schreiben heute die Schaffhauser Nachrichten.
Am 29. Juni wird in der Stadt Schaffhausen über die FDP-Initiative "Schaffhausen an den Rhein" und einenen Gegenvorschlag von Stadtrat und Stadtparlament abgestimmt. Die neue Beschwerde zielt auf den Gegenvorschlag ab. Der Beschwerdeführer geht davon aus, dass der Gegenvorschlag rechtswidrig sei, bestätigt der Stellvertretende Staatsschreiber Christian Ritzmann gegenüber der Zeitung. Konkret wird die so genannte "Einheit der Materie" bemängelt. Deshalb beantragt der Beschwerdeführer, dass der Gegenvorschlag für ungültig erklärt wird. Der Regierungsrat wird sich mit der Beschwerde auseinandersetzen und voraussichtlich am kommenden Dienstag einen Entscheid fällen.
Eine erste Beschwerde hatte der Regierungsrat gestern Dienstag abgelehnt. Anfang Juni hat Rolf Hofmann, ein Anwohner des Gaswerkareals, Beschwerde gegen die Abstimmungsbroschüre eingereicht. Seiner Meinung nach würde unter anderem die Visualisierung zum Schauweckerplatz der Stimmbevölkerung falsche Tatsachen vorgaukeln. Der Regierungsrat ist anderer Meinung: Zu jeder Abbildung sei ein expliziter Hinweis enthalten, der deutlich mache, dass es sich nur um „beispielhafte“ Visualisierungen handle. Es könne vom Stimmbürger erwartet werden, dass dieser nicht davon ausgeht, dass die Visualisierungen das definitive Endprojekt darstellen.