Regionalnachrichten vom 31. Juli 2025, 11.30 Uhr
Vorgelesen von Jimmy Sauter
31.07.2025
Schaffhauser 1.-August-Feier in Kirche St. Johann verschoben
Die morgige 1.-August-Feier in der Schaffhauser Altstadt ist vom Fronwagplatz in die Kirche St. Johann verschoben worden. Zudem wird es keine Festwirtschaft geben. Das gab die Stadt heute Morgen bekannt. Grund für die Verschiebung sind die Wetterprognosen. Morgen könnte es in Schaffhausen regnen. Hauptredner an der Schaffhauser Bundesfeier ist Bundesrat Beat Jans. Für die musikalische Umrahmung sorgen die Munot Dixie Stompers. Eröffnet wird die 1.-August-Feier in der Kirche St. Johann vom Schaffhauser Stadtpräsidenten Peter Neukomm. Die Feier beginnt morgen um 10 Uhr, die Ansprachen starten dann um 11 Uhr.
Neuhausen will Energieförderprogramm ausbauen
In Neuhausen sollen Hausbesitzerinnen und -besitzer weiterhin finanziell unterstützt werden, wenn sie umweltfreundliche Massnahmen ergreifen. Der Neuhauser Gemeinderat will das bestehende Energieförderprogramm verlängern und ausbauen. Das geht aus einer entsprechenden Vorlage hervor, die der Gemeinderat veröffentlicht hat. Konkret könnten von 2026 bis 2030 jährlich 100’000 Franken an Privatpersonen ausbezahlt werden. Bis Ende dieses Jahres sind es jährlich 40’000 Franken. Diese Mittel wurden bisher aber nicht vollständig beansprucht. Beiträge können unter anderem für die Sanierung von Gebäudehüllen oder den Anschluss an ein Wärmenetz beantragt werden. Auch zur Anschaffung von Batteriespeichern für Solaranlagen kann es Finanzhilfen geben. Das Geld fürs Energieförderprogramm soll dem Fonds für Gemeindeentwicklung entnommen werden. Als nächstes wird der Neuhauser Einwohnerrat über das Geschäft beraten. Sollte das Parlament den Ausbau des Programms bewilligen, könnte noch das Referendum ergriffen werden.
24-Jähriger wegen versuchter Tötung seiner Freundin verurteilt
Das Bezirksgericht Bülach hat einen 24-jährigen Mann aus Rumänien wegen versuchter Tötung verurteilt. Das Gericht will ihn nun für zehn Jahre des Landes verweisen. Das berichtet die Nachrichtenagentur sda. Der Mann soll seiner Freundin in den Bauch gestochen haben. Sie trug dabei das gemeinsame Kind auf dem Arm. Für die Tat erhält der Mann eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten. Im Gefängnis muss er eine Therapie machen, weil er alkohol- und kokainsüchtig sei. Seit der Tat im März 2024 sitzt der Mann bereits im Gefängnis. Nach der Freiheitsstrafe soll er die Schweiz verlassen. Das Urteil des Bezirksgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann vom Beschuldigten ans Zürcher Obergericht weitergezogen werden.