
Regionalnachrichten vom 26. März 2026, 11:30 Uhr
Vorgelesen von Nicolás Valero
26.03.2026
Volksinitiative wird gegen Asphaltierung des Randens lanciert
Im engeren Schutzgebiet des Randens sollen Strassen und Wege künftig nicht mehr asphaltiert werden dürfen. Das fordert eine Volksinitiative, die nächsten Dienstag lanciert werden soll. Das teilt der Schaffhauser Grünen-Kantonsrat Roland Müller vom Initiativkomitee mit. Mit der Volksinitiative soll das kantonale Gesetz über den Natur- und Heimatschutz ergänzt werden. Damit soll insbesondere verhindert werden, dass die Randenüberfahrt zwischen Hemmental und Beggingen durchgängig asphaltiert wird. Das Initiativkomitee stellt die Initiative nächsten Dienstag an einer Medienkonferenz vor. Damit die Initiative zustande kommt, braucht es mindestens 1’000 gültige Unterschriften.
Ausländer illegal beschäftigt - Geschäftsführer einer Baufirma verurteilt
Die Schaffhauser Staatsanwaltschaft hat den Geschäftsführer einer Baufirma aus dem Kanton Bern verurteilt, weil er einen Ausländer beschäftigte, ohne dafür die nötige Bewilligung einzuholen. Das zeigt ein Strafbefehl, den Radio Munot bei der Staatsanwaltschaft einsehen konnte. Der Geschäftsführer muss nun Bussen und Gebühren von knapp 4500 Franken bezahlen. Dazu könnte eine Geldstrafe von rund 16’000 Franken fällig werden, wenn er in den nächsten zwei Jahren erneut straffällig wird. Dass sein Mitarbeiter keine Arbeitsbewilligung hatte, stellten die Behörden während einer Kontrolle fest. Das Schaffhauser Arbeitsinspektorat und Beamte des Schweizer Zolls hatten im Juni 2025 eine Baustelle in der Stadt Schaffhausen kontrolliert.
Wegen zollpflichtigen Luxuswaren zur Kasse gebeten
Deutsche Zollbeamte haben in Blumberg einen Mann erwischt, der Luxuswaren ohne Verzollung aus der Schweiz über die Grenze importierte. Das teilt heute das Hauptzollamt Singen mit. Bei einer Kontrolle des Reisenden in der vergangenen Woche stellte sich heraus, dass der Mann unter anderem Luxusbekleidung und eine Uhr im Gesamtwert von über 24’000 Euro mit sich führte. Das ist mehr als das 80-Fache des zollfreien Wertes, der für Waren aus der Schweiz erlaubt ist. Bei der Kontrolle räumte der Reisende unmittelbar ein, dass er abgabepflichtige Waren dabei habe, jedoch beim Grenzübergang kein Zollbeamter sichtbar gewesen sei. Der Zoll hat nun ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Der Mann musste Einfuhrabgaben in Höhe von rund 4’600 Euro bezahlen.