Regionalnachrichten vom 19. September 2025, 11.30 Uhr
Vorgelesen von Maximilian Wiggenhauser
19.09.2025
Kantonale Behörden kennen keine Statistiken zu K.-o.-Tropfen
Der Regierungsrat weiss nicht, wie häufig Frauen im Kanton Schaffhausen Opfer von K.-o.-Tropfen und vergleichbaren Substanzen werden. Weder Kanton noch Bund würden darüber Statistiken führen. Das antwortet der Regierungsrat auf einen Vorstoss der Juso-Kantonsrätin Leonie Altorfer. Diese erkundige sich über die aktuelle Situation bezüglich K.-o.-Tropfen in Schaffhausen. Weiter wollte sie wissen, wie es um Präventionsangebote steht. Sowohl die Schaffhauser Polizei, als auch Staatsanwaltschaft, Rechtsmedizin und Beratungsstellen seien geschult, so der Regierungsrat. Mit der Fachstelle für Gewaltbetroffene stehe der Bevölkerung zudem eine qualifizierte Anlaufstelle zur Verfügung. Analog zum Zürcher Präventionsangebot „Zürich schaut hin“ habe der Kanton zudem im letzten Jahr eine eigene Präventionskampagne auf Social Media und in Zusammenarbeit mit Klubs realisiert.
Notariatsamt im Weinland muss neu vergeben werden
Für das Zürcher Weinland wird eine Notarin oder ein neuer Notar gesucht. Da auch für das Notariatsamt die Legislaturlänge von vier Jahren gilt, gibt es im nächsten Jahr Erneuerungswahlen, teilt der Flurlinger Gemeinderat in den Flurlinger Notizen mit. Die neue Person wäre bis 2030 gewählt. Bis Ende Oktober können Wahlvorschläge abgegeben werden. Die Person muss im Notariatskreis Feuerthalen, also in den Gemeinden Benken, Dachsen, Feuerthalen, Flurlingen, Laufen-Uhwiesen, Marthalen, Rheinau oder Trüllikon wohnen. Die Wahl des neuen Weinländer Notars oder der Notarin ist für den 20. März 2026 geplant.
Mann soll Geschäftspartner erschossen haben, Staatsanwaltschaft fordert 15 Jahre
Über zwei Jahre nachdem ein 51-jähriger in Kreuzlingen seinen Geschäftspartner erschossen haben soll, erhebt die Thurgauer Staatsanwaltschaft nun Anklage. Das teilt sie heute mit. Am 14. April soll der Beschuldigte am Nachmittag seinen Partner aufgesucht haben. Während eines Gesprächs auf einem Parkplatz habe er seinen Revolver gezogen und drei Schüsse auf ihn abgefeuert. Das Opfer erlitt schwere Verletzungen und verstarb noch am selben Abend. Der Antrag der Staatsanwaltschaft lautet vorsätzliche Tötung und Gefährdung des Lebens. Sie fordert eine Gefängnisstrafe von 15 Jahren. Es gilt die Unschuldsvermutung.