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Polizei warnt vor Online-Kauf von Spielzeugwaffen

Imitationswaffen sind strafbar

12.02.2025

Der Kanton Thurgau ruft in den Sozialen Medien seine Bevölkerung zur Vorsicht auf beim Kauf von echtaussehenden Spielzeugwaffen im Internet. Auch die Schaffhauser Polizei warnt auf Nachfrage von Radio Munot vor Online-Einkäufen. Gemäss Bianca Gähweiler, Mediensprecherin der Schaffhauser Polizei, würde es sich bei den Spielzeugwaffen nicht um eigentliche Spielzeugpistolen handeln, wie sie in Schweizer Spielzeugladen zu kaufen seien. Die Imitationswaffen seien kaum von echten zu unterscheiden, so Gähweiler. Imitationswaffen würden unter das nationale Waffengesetz fallen und bräuchten eine Importbewilligung. Der Kauf oder der Besitz von Imitationswaffen könne eine Geldstrafe oder bis hin zu einem Eintrag ins Strafregister zur Folge haben.