
Osamah M. wurde zu Unrecht überwacht
Bundesgerichtsentscheid zu Fedpol-Massnahmen
15.04.2026
Die Massnahmen, die das Bundesamt für Polizei (Fedpol) gegen den verurteilten Schaffhauser Terrorhelfer Osamah M. verhängt hat, waren gesetzeswidrig. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht, wie diverse Medien, darunter sda und SRF, berichten. Sie beziehen sich auf ein heute veröffentlichtes Bundesgerichtsurteil. Osamah M. flüchtete 2012 aus dem Irak in die Schweiz, wo er einen Bombenanschlag für den Islamischen Staat in Europa plante. Dafür wurde er zu einer Gefängnisstrafe mit anschliessender Ausschaffung verurteilt. Diese konnte nicht vollzogen werden, da ihm im Irak Folter droht. Nach seiner Entlassung verhängte das Fedpol verschiedene Massnahmen und verlängerte diese später auch. Dazu gehörten Kontaktverbote sowie eine elektronische Überwachung. Für diese Massnahmen fehlte laut Bundesgericht allerdings die Grundlage. Es hätte neue Hinweise darauf gebraucht, ob der Iraker noch gefährlich sei. Eine Einschätzung der neuesten Entwicklungen von SN-Chefredaktor Robin Blanck.