Noch keine Lockerung zum Veranstaltungsverbot im Thurgau
22.01.2025
Ob das Ruhetagsgesetz im Kanton Thurgau in seiner jetzigen Form bestehen bleibt, ist noch nicht entschieden. Der Kantonsrat hat an seiner heutigen Sitzung nicht über eine mögliche Lockerung abgestimmt. Konkret geht es darum, die Durchführung nichtreligiöser Veranstaltungen an hohen Feiertagen möglich zu machen. Bei der heutigen zweiten Lesung wurden zwei neue Anträge diskutiert, die bei der finalen Abstimmung beide deutlich abgelehnt wurden. Die Schlussabstimmung ist an der nächsten Sitzung des Thurgauer Kantonsrats am 5. Februar.