Kettensägen-Angreifer von 2017 wird nicht entlassen
Kantonsgericht verlängert stationäre Massnahmen bis 2030
20.08.2025
Der Schaffhauser Kettensägen-Angriff vom Juli 2017 hat heute erneut das Schaffhauser Kantonsgericht beschäftigt. Die Schaffhauser Staatsanwaltschaft hatte beantragt, dass der Täter fünf weitere Jahre in einer stationären Einrichtung behandelt wird. Der Täter, ein heute 58-jähriger Schweizer, war am 24. Juli 2017 in der Schaffhauser Altstadt mit einer Motorsäge in ein Bürogeschäft gestürmt. Dabei verletzte der Mann zwei Personen, eine davon schwer. Der Vorfall sorgte international für Schlagzeilen. Unter anderem berichteten CNN und BBC über den Fall. Das Obergericht hatte den Mann im Jahr 2020 zu einer Therapie in einer geschlossenen Anstalt verurteilt. Nun entschied das Kantonsgericht, dass der Mann weitere fünf Jahre in einer Einrichtung behandelt werden muss.
Der erste Schaffhauser Staatsanwalt, Peter Sticher, ist erfreut über das Urteil:
Der Pflichtverteidiger Thomas Fingerhuth kann das Urteil nicht nachvollziehen. Sein Mandant habe zuletzt Forschritte bei der Behandlung seiner psychischen Erkrankung erzielt. Fingerhuth will den Fall deshalb noch vom Obergericht beurteilen lassen.
Das sagt Pflichtverteidiger Thomas Fingerhuth im Interview mit Radio Munot: