
Kettensägen-Angreifer kommt nicht frei
Schaffhauser Obergericht hat entschieden
10.06.2026
Das Obergericht entscheidet: Kettensägen-Angreifer kommt nicht auf freien Fuss
Der Mann, der vor rund neun Jahren mit einer laufenden Kettensäge in eine Schaffhauser Filiale der Krankenkasse CSS stürmte, wird nicht freigelassen. Wie die Nachrichtenagentur sda berichtet, hat das Schaffhauser Obergericht heute ein entsprechendes Urteil publiziert. Der 51-Jährige griff am 24. Juli 2017 mehrere Mitarbeitende der Krankenkasse mit einer Kettensäge an. Zwei wurden dabei verletzt. Wie die Nachrichtenagentur sda berichtet, leidet der Mann unter einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie. Seit neun Jahren befindet sich der Mann nun in Gewahrsam. An der gestrigen Verhandlung über die Verlängerung dieser Massnahmen forderte der Verteidiger des 51-Jährigen seine Freilassung. Das Obergericht hat die Massnahmen aber bis Mai 2030 verlängert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Kettensägen-Angreifer: Freilassung gefordert
Der Kettensägen-Angreifer von Schaffhausen soll nach neun Jahren freigelassen werden. Das forderte sein Pflichtverteidiger Thomas Fingerhuth heute Morgen vor dem Schaffhauser Obergericht. Sein Mandant habe grosse Fortschritte erzielt. Weiter fordert er ein neues Gutachten. Das letzte Gutachten sei dreieinhalb Jahre alt. Das sagt Fingerhuth gegenüber Radio Munot. Diesjährige Berichte der Universitätsklinik Zürich und der psychiatrischen Institution, in der der Kettensägen-Angreifer momentan verwahrt wird, seien zu wenig gründlich, so Fingerhuth weiter. Anders sieht dies die Staatsanwaltschaft. Die Berichte und das bestehende Gutachten würden zeigen, dass bei einer Freilassung eine Gefahr für die Bevölkerung bestehe. Die stationären Massnahmen sollen darum um weitere fünf Jahre verlängert werden. Das Schaffhauser Kantonsgericht folgte in erster Instanz dieser Forderung. Das Urteil des Schaffhauser Obergerichts wird morgen Nachmittag veröffentlicht.
