Kantonsrat will ein Stromkonzept für die Sommermonate
Zudem fordert das Schaffhauser Parlament ein Verbot von Konversiontherapien
02.06.2025
Vor allem in den Sommermonaten wird in der Schweiz mehr Strom produziert als verbraucht werden kann. Das führt dazu, dass Stromverkäufer teilweise Negativpreise für ihren Strom erhalten. Sie bezahlen also dafür, dass sie Strom verkaufen können. Das werden ab dem nächsten Jahr auch Schaffhauser Stromproduzenten zu spüren bekommen. Ihnen drohen deutlich tiefere Vergütungen für die Einspeisung ihres Stroms ins Netz. Nun muss der Schaffhauser Regierungsrat ein Konzept für den Umgang mit dieser Überproduktion erstellen. Der Kantonsrat hat heute Morgen einem Postulat aus den Reihen der SVP zugestimmt, das ein solches Konzept fordert. Neben der SVP haben auch die FDP und Teile der SP dem Postulat zugestimmt. Aus den Reihen der SP wurde darauf hingewiesen, dass Möglichkeiten zur Speicherung von Strom geprüft werden sollen. Auch der Regierungsrat sah Handlungsbedarf und wehrte sich deshalb nicht gegen das Postulat.
Keine höheren Einmalvergütungen für Solaranlagen
Ein anderes Anliegen im Bereich der erneuerbaren Energien fand jedoch keine Mehrheit. Die bürgerliche Ratsseite lehnte höhere Einmalvergütungen für Besitzer von Solaranlagen ab. Gegen die Stimmen von SP, Grünen und GLP lehnte der Rat eine entsprechende Forderung des ehemaligen Kantonsrats Urs Capaul ab. Dieser hatte in einem Postulat die Erhöhung gefordert. Auch er begründete seine Forderung damit, dass die Vergütungen für die Einspeisung von Strom ins Netz ab 2026 deutlich gesenkt werden. Künftig soll die Minimalvergütung für kleine Solaranlagen in der ganzen Schweiz sechs Rappen pro Kilowattstunde betragen. Momentan bezahlt das Schaffhauser Elektrizitätswerk EKS für den Strom und den dazugehörigen Herkunftsnachweis knapp 15 Rappen pro Kilowattstunde. Mit einer höheren Einmalvergütung hätten laut Capaul die tieferen Vergütungen kompensiert werden sollen. Die bürgerliche Mehrheit lehnte höhere Subventionen aber ab.
Kantonsrat will Aufsichtswesen bei den Sozialversicherungen neu organisieren
Der Schaffhauser Kantonsrat befürwortet eine Reorganisation des Aufsichtswesens bei den Sozialversicherungen. Das zeigte sich heute an einer Debatte im Rat. Hintergrund sind neue Vorgaben des Bundes. Alle kantonalen Sozialversicherungsämter müssen unter die Aufsicht einer unabhängigen Verwaltungskommission gestellt werden. Deshalb braucht auch Schaffhausen eine solche Verwaltungskommission. Gleichzeitig soll eine neue Sozialversicherungsanstalt gebildet werden. Umstritten war heute der Aspekt, ob diese Anstalt ein eigenes Personalreglement erhalten soll oder dem kantonalen Personalrecht unterstellt wird. Weil sich der Kantonsrat in diesem Punkt nicht einigen konnte, wird es noch eine zweite Lesung geben. Möglicherweise kommt es sogar noch zu einer Volksabstimmung.
Konversionstherapien sollen verboten werden
Der Schaffhauser Kantonsrat will so genannte Konversionsmassnahmen verbieten. Er hat einen entsprechenden politischen Vorstoss aus den Reihen von Grünen, GLP und FDP mit 39 zu 14 Stimmen klar angenommen. Gegenstimmen gab es aus der EVP, der EDU und der SVP. Konversionsmassnahmen sind zum Beispiel Therapien, die darauf ausgerichtet sind, die sexuelle Orientierung einer Person zu verändern. Nach der Annahme der Motion muss der Regierungsrat nun eine konkrete Vorlage ausarbeiten. Verboten werden soll insbesondere das Anbieten, Vermitteln und Bewerben von Konversionsmassnahmen im ganzen Kanton Schaffhausen. Die konkreten Gesetzesänderungen müssen dann nochmals vom Kantonsrat genehmigt werden.