Kanton Zürich soll nicht zum Vermieter werden, findet der Regierungsrat
Reaktion auf fünf Volksinitiativen
Der Wohnungsmarkt im Kanton Zürich ist aus dem Gleichgewicht. In den letzten Jahren war die Bautätigkeit unterdurchschnittlich, obwohl die Nachfrage stetig steigt. In diesem Zusammenhang sind beim Kanton fünf Volksinitiativen eingegangen, auf die der Regierungsrat nun reagiert.
Wie er mitteilt, lehnt er zwei Initiativen ab, eine heisst er gut und für die anderen zwei schlägt er einen Gegenvorschlag vor. Eine davon ist die Wohnungsinitiative. Diese will, dass der Kanton günstige Wohnungen baut und auch für den Unterhalt und die Vermietung zuständig ist. Hierfür soll eigens eine kantonale öffentlich-rechtliche Anstalt geschaffen werden. Der Regierungsrat lehnt das ab, weil er private Unternehmen nicht konkurrenzieren will und er die Kosten für den Kanton für zu hoch hält. Im Gegenvorschlag zur Wohnungsinitiative schlägt der Regierungsrat einen neuen Verfassungsartikel vor, der den Kanton und die Gemeinden verpflichten soll, die Rahmenbedingungen zu schaffen für genügend Wohnraum. Zudem sollen weniger Regulierung und beschleunigte baurechtliche Verfahren die Bautätigkeit ankurbeln.
Der Regierungsrat hat sich auch zur Starthilfe-Initiative geäussert, zu der er ein Ja empfiehlt. Bei dieser geht es darum, es auch wieder vermehrt jungen Leuten und Familien möglich zu machen, ein Haus zu kaufen. Sollten ihnen die nötigen finanziellen Mittel fehlen, kann der Kanton eine Bürgschaft von maximal 15 Prozent des Kaufpreises übernehmen.
Die Wohneigentums-Initiative lehnt der Regierungsrat hingegen ab, genauso wie die Wohnschutz-Initiative. Zur Vorkaufsrecht-Initiative hat er einen Gegenvorschlag vorgelegt. Die Initiativen werden nun vom Kantonsrat beraten, bevor sie dem Stimmvolk vorgelegt werden.