© www.zh.ch
00:00
04:13
 www.zh.ch

Kanton Zürich definiert Folgemassnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention

19.12.2024

Der Kanton Zürich hat im Rahmen der Istanbul-Konvention zwei zentrale Stossrichtungen definiert. Die Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt zu verringern und eine höhere Anzeigequote zu erreichen. Das kommuniziert der Zürcher Regierungsrat an seiner gestrigen Medienkonferenz. Dabei seien laut Justizdirektorin Jacqueline Fehr schon einige Massnahmen umgesetzt worden. In Zukunft soll noch mehr an der Sensibilisierung gearbeitet werden auch im Zusammenhang mit Gewalt an Kindern und Männern. Der Bund will im November 2025 eine dreistellige Notfallnummer zur Opferhilfe einführen. Die Nummer ist noch nicht bekannt. Die Istanbul-Konvention hat das Ziel, häusliche Gewalt und geschlechterspezifische Gewalt zu bekämpfen und den Betroffenen das Recht auf Unterstützung und Schutz zu geben. Die Konvention trat 2014 in Kraft und wurde 2018 auch in der Schweiz eingeführt.