
Info Kompakt vom 17. Juni 2026
Moderiert von Soraya Weber
17.06.2026
Stadt: Gegenvorschlag zur FDP-Initiative gegen Tempo 30 liegt vor
Der Schaffhauser Stadtrat hat den Gegenvorschlag zur Volksinitiative gegen Tempo-30-Zonen der FDP veröffentlicht. Die FDP hatte im Juli 2022 die Initiative „Nein zu Tempo 30 auf Hauptstrassen“ eingereicht. Sie fordert, dass auf verkehrsorientierten Strassen in der Stadt in der Regel Tempo 50 gilt. Ausnahmen müssen klar definiert werden. Der Stadtrat lehnt die Initiative ab. Es gebe zwingende Gründe, wann Tempo 30 angeordnet werden muss. Und zwar, wenn die Lärmbelastung für Anwohnende die geltenden Grenzwerte übersteigt. Und wenn Fussgängerinnen und Velofahrer nicht sicher sind. Der Gegenvorschlag sieht vor, dass beim Entscheid für eine Temporeduktion berücksichtigt werden soll, ob in der Umgebung einer Strasse Schulhäuser oder Altersheime stehen. Das Schaffhauser Stadtparlament wird noch darüber entscheiden, ob der Gegenvorschlag dem Volk vorgelegt wird.
Pädagogische Hochschule: So viele Anmeldungen wie noch nie
Für das kommende Semester haben sich so viele Studentinnen und Studenten an der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen angemeldet wie noch nie. Das schreibt die Schule in einer Medienmitteilung. 90 Studierende beginnen voraussichtlich im September ihr Studium an der PHSH. Elf davon im Studiengang „Kindergarten- und Unterstufe“, 75 im Studiengang „Primarstufe“. Zudem haben sich vier Lehrpersonen für ein Erweiterungsstudium angemeldet. Die PH erklärt sich den erneuten Anstieg mit der neuen Studienvariante 27+. Dafür haben sich in diesem Jahr 23 Personen angemeldet. Diese Variante lässt zu, dass angehende Lehrerinnen und Lehrer bereits ab dem zweiten Studienjahr 40 bis 50 Prozent an einer Schule unterrichten können.
Kanton Thurgau beschliesst Wasserentnahme-Verbot
Ab Freitag gilt im Kanton Thurgau ein teilweises Verbot der Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Weihern. Grund dafür ist ein Wasserdefizit, das sich durch die Niederschläge der letzten Woche nicht entschärft hat. Ausgenommen von dem Verbot sind der Rhein, der Bodensee, der Hüttwilersee, der Nussbaumersee sowie das Grund- und Quellwasser, wie der Kanton am Dienstag mitteilte. Das vom Departement für Bau und Umwelt erlassene Verbot gilt ab dem 19. Juni. Es betrifft auch künstliche und bewirtschaftete Weiher, wie beispielsweise Mühleweiher, Fischaufzuchtteiche und Kanäle, die der Wasserkraftnutzung dienen.