
Info Kompakt vom 15. April 2026
Moderiert von Soraya Weber
15.04.2026
Zu Unrecht überwacht: Fedpol-Massnahmen gegen Osamah M. waren rechtswidrig
Die Massnahmen, die das Bundesamt für Polizei Fedpol gegen den verurteilten Terrorhelfer Osamah M. verhängt hat, waren gesetzeswidrig. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht, wie diverse Medien, darunter sda und SRF, berichten. Sie beziehen sich auf ein heute veröffentlichtes Bundesgerichtsurteil. Osamah M. flüchtete 2012 aus dem Irak in die Schweiz, wo er einen Bombenanschlag für den Islamischen Staat in Europa plante. Dafür wurde er zu einer Gefängnisstrafe mit anschliessender Ausschaffung verurteilt. Diese konnte nicht vollzogen werden, da ihm im Irak Folter droht. Nach seiner Entlassung verhängte das Fedpol gegen gemäss Anti-Terror-Gesetz verschiedene Massnahmen und verlängerte diese später auch. Dazu gehörten Kontaktverbote sowie elektronische Überwachung. Für diese Massnahmen fehlte laut Bundesgericht allerdings die Grundlage. Es hätte neue Hinweise darauf gebraucht, dass der Iraker gefährlich sei.
Bundesgericht weist Beschwerde von Sarco-Journalistin ab
Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer niederländischen Journalistin im Zusammenhang mit dem Sarco-Fall in Merishausen abgewiesen. Im Zentrum stand die Schaffhauser Polizei. Das berichtet die Nachrichtenagentur sda. Im September 2023 hat sich eine US-Amerikanerin mithilfe der Sarco-Kapsel in Merishausen das Leben genommen. Am selben Tag hat die Schaffhauser Polizei Fotokameras, ein Handy und eine Drohne einer Journalistin sichergestellt, die beim Suizid mit vor Ort gewesen sein soll. Diese legte daraufhin Beschwerde ein und berief sich auf den Quellenschutz. Diese lehnte das Bundesgericht nun ab. Wie es laut sda in seinem Urteil schreibt, gelte die Frau im Verfahren als Beschuldigte. Deshalb könne sie sich nicht auf den Quellenschutz berufen.
Berufsverbot wegen Alkoholproblem und verbotener Werbung
Vor dem Berufsverbot für den Schaffhauser Anwalt H. habe es keine milderen Strafen gegeben. Das sagte der Anwalt, der durch den Fall Fabienne W: bekannt geworden ist, gegenüber den Schaffhauser Nachrichten. Wie die SN schreiben, hat der Anwalt allerdings schon zuvor zwei Verweise von der Schaffhauser Aufsichtsbehörde über das Anwaltswesen erhalten. Grund waren heftige und wiederholte Verstösse gegen die Sorgfaltspflicht. Oft habe er diese unter Alkoholeinfluss begangen. Auch wurden von H. produzierte Musikvideos kritisiert. Die Aufsicht sehe darin verbotene Anwaltswerbung. Das Berufsverbot für den Schaffhauser Anwalt wurde im Januar bis im Februar 2027 verlängert. Wenn sich sein Verhalten nicht bessert, könnte er laut den SN sogar sein Anwaltspatent verlieren.