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Fall Fabienne W.: Justizkommission will keine PUK

Auch Aufsichtskommission über Anwaltswesen ist angehört worden

20.12.2024

Nachdem im Mai die SRF-Rundschau über den so genannten Fall Fabienne W. berichtet hatte, liegt nun die Antwort der Schaffhauser Justizkommission zu diesem Fall vor. Die Justizkommission hat sich mit einer Petition befasst, die unter anderem eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) fordert. Die Justizkommission sieht aber keinen Anlass, eine PUK einzusetzen. Das sagt der Präsident der Justizkommission, Marcel Montanari, im Interview mit Radio Munot. Ein Gutachten des ehemaligen Strafrechtsprofessors Andreas Donatsch komme zum Schluss, dass die Polizei schnell und professionell reagiert habe.

Im Rahmen der Befragungen hatte die Justizkommission auch den Präsidenten der Aufsichtsbehörde über das Schaffhauser Anwaltswesen angehört. Dieser wurde von seiner Schweigepflicht entbunden und informierte die Justizkommission über den Umgang mit dem Anwalt, in dessen Wohnung Fabienne W. verprügelt wurde. Er habe die Arbeit der Aufsichtskommission "nachvollziehbar" dargestellt. Wie die Justizkommission in ihrem Bericht schreibt, sehe sie deshalb momentan keinen weiteren Handlungsbedarf.

Über eine weitere Forderung der Petition, die Schaffung einer unabhängigen Ombudsstelle, gibt es im Mai eine kantonale Volksabstimmung.