Ehemaliger Geschäftsführer des Rheinfall-Besucherzentrums wegen Veruntreuung verurteilt
21.01.2025
Das Bezirksgericht Andelfingen hat heute einen früheren Geschäftsführer des Rheinfall-Besucherzentrums beim Schloss Laufen verurteilt. Ihm wird Veruntreuung vorgeworfen. Das Gericht hat eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren und eine Busse von 4000 Franken verhängt, berichtet die Nachrichtenagentur SDA. Der Beschuldigte, ein Endvierziger mit Schweizer Staatsbürgerschaft, muss demnach nicht ins Gefängnis. Er gibt zu, zwischen 2017 und 2021 seine damalige Arbeitgeberin, die „SV Group“, um rund 400’000 Franken betrogen zu haben. Der ehemalige Geschäftsführer habe sich letztes Jahr mit der Firma auf eine Rückzahlung geeinigt. Der Anwalt der Firma habe bestätigt, dass der Beschuldigte die Raten bisher bezahlt habe. Das sei entscheidend gewesen für das eher milde Urteil ohne Gefängnisstrafe, erklärte der vorsitzende Richter. Der ehemalige Geschäftsführer hatte zwei Angestellte angewiesen, gewisse Eintrittstickets zu stornieren und ihm den Gegenwert der Tickets bar auszuhändigen. Den Angestellten gegenüber habe er angegeben, das Geld für Marketing und andere Firmenbelange zu verwenden. Stattdessen sei es in seine eigene Tasche geflossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.