Auch zweite Beschwerde gegen Rheinufer-Abstimmung abgelehnt
Abstimmung vom 29. Juni in der Stadt kann durchgeführt werden
24.06.2025
Die zweite Beschwerde gegen die Rheinufer-Abstimmung in der Stadt Schaffhausen ist zu spät eingereicht worden. Dieser Ansicht ist der Schaffhauser Regierungsrat. Er ist deshalb nicht auf die Beschwerde eingetreten. Das teilt die Staatskanzlei mit. Der Beschwerdeführer hatte kritisiert, dass der Gegenvorschlag zur Rheinufer-Initiative den Grundsatz der Einheit der Materie verletzt. Der Gegenvorschlag ist aber bereits seit Anfang März bekannt. Deshalb hätte die Beschwerde früher eingereicht werden müssen, so der Regierungsrat. Nachdem bereits eine erste Beschwerde vom Regierungsrat abgelehnt wurde, sollte der Abstimmung nun nichts mehr im Wege stehen. Am Sonntag wird in der Stadt Schaffhausen über die FDP-Initiative „Schaffhausen an den Rhein“ und den dazugehörigen Gegenvorschlag abgestimmt.