
Verkehrsflussinitiative: Bundesgericht lehnt Beschwerde ab
Volksabstimmung am 27. September
28.04.2026
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die so genannte Verkehrsflussinitiative der Schaffhauser EDU abgewiesen. Damit ist die Volksinitiative gültig und kommt vors Volk. Das bestätigt der zuständige Schaffhauser Regierungsrat Martin Kessler gegenüber Radio Munot. Die Volksinitiative der EDU richtet sich gegen Tempo-30-Zonen. Sie verlangt, dass auf Kantonsstrassen innerorts grundsätzlich Tempo 50 gelten soll. Nachdem die Schaffhauser Politiker Matthias Frick (SP) und Maurus Pfalzgraf (Grüne) eine Beschwerde gegen die Initiative eingereicht hatten, sagte der Regierungsrat die einst geplante Volksabstimmung ab. Nun wird sie am 27. September nachgeholt.
