
Verdingkinder können ab 1. Januar Entschädigungen verlangen
Neues Gesetz tritt in Kraft
05.12.2025
Ab dem 1. Januar des nächsten Jahres können so genannte Verdingkinder eine finanzielle Entschädigung beim Sozialamt des Kantons Schaffhausen beantragen. Das gab die Staatskanzlei heute Morgen bekannt. Per Anfang 2026 tritt das neue Gesetz für einen Solidaritätsbeitrag an Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen in Kraft. Der Schaffhauser Kantonsrat hatte das Gesetz im August angenommen. Nun ist die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen. Formulare für entsprechende Gesuche gibt es ab Januar bei der Fachstelle für Gewaltbetroffene oder auf der Webseite des Kantons. Auch Personen, die von Medikamentenversuchen in der Klinik Breitenau betroffen waren, können ein Gesuch einreichen. Pro Person wird eine Entschädigung von 25’000 Franken ausbezahlt.