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Trinkgeld-Abgaben für AHV auch Schaffhauser Gastro Dorn im Auge

Ständerat für grundsätzliche Steuerbefreiung

12.03.2026

Trinkgelder in Restaurants sollen nicht versteuert werden. Diese Ansicht vertritt Werner Feller, Präsident von Gastro Schaffhausen. Der Vorschlag des Bundesrates, neu auf jegliche digitale Trinkgelder Steuern zu erheben, sei für das Servicepersonal unsinnig. Durch diese Anpassung würden zusätzliche Gelder in die AHV fliessen. Auf das obligatorische Trinkgeld gebe es aber schon länger Abgaben, so Feller im Interview mit Radio Munot. Auch in Bundesbern gibt es Widerstand gegen die Besteuerung des Trinkgelds. Eine erste Motion wurde im Ständerat bereits angenommen und wird noch im Nationalrat besprochen. Wenn die Motion auch dort angenommen wird, würden künftig weder auf Trinkgelder in bar noch in digitaler Form Abgaben fällig.