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Tierärzte bleiben auf Kosten für halterlose Tiere sitzen

Bundesgericht mit Grundsatzentscheid

23.01.2025

Die Kosten für Operationen von halterlosen Tieren bleiben Sache der Tierkliniken. Das hat das Bundesgericht in einem Grundsatzentscheid festgehalten. Konkret musste eine Tierklinik die Kosten für eine teure Operation übernehmen, da kein Eigentümer der behandelten Katze ausfindig gemacht werden konnte. Die öffentliche Hand kann in solchen Fällen nicht zur Kasse gebeten werden, so das Bundesgericht. In solchen Fällen müssen deshalb auch Schaffhauser Tierkliniken die Kosten von Behandlungen verletzter Tiere selber berappen. Dennoch werde Schäublis Tierklinik in der Stadt Schaffhausen weiterhin halterlose Tiere behandeln. Das sagt der Tierarzt Marcel Schäubli gegenüber Radio Munot. Schäubli spricht sich zudem für eine Kastrations- und Chippflicht für Katzen aus. Bei gechippten Tieren lasse sich der Besitzer schnell ermitteln, sodass zeitnah über medizinische Eingriffe entschieden werden könnte.