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Thurgau: Ab heute gelten strengere Regeln für bestimme Hundebesitzer

Gemeinden könnten die Hundesteuer erhöhen

01.05.2025

Thurgauer Hundehalterinnen und Hundehalter müssen ab heute neue Regeln beachten. Ab heute treten Gesetzesanpassungen in Kraft. Davon betroffen sind unter anderem Besitzer von Rassen, die als potenziell gefährlich eingestuft werden. Dazu gehören zum Beispiel Rottweiler. Auch wenn eine Person nur kurz auf einen Rottweiler aufpasst, braucht diese Person nun eine Bewilligung des Kantons. Das sagt der Leiter des Thurgauer Veterinäramtes, Robert Hess, im Interview mit Radio Munot. Dazu werden ab heute die Steuern für Nutzhunde wie Blinden- oder Rettungshunde erlassen. Stattdessen können Gemeinden, falls nötig, die Hundesteuer um bis zu 50 Prozent erhöhen.