
Spitalangestellte sollen nach privatem Personalrecht angestellt sein
Spitäler Schaffhausen
04.05.2026
Für die über 1'700 Mitarbeitenden der Spitäler Schaffhausen sollen künftig neue Arbeitsverhältnisse gelten. Statt dem kantonalen Personalrecht sollen die Bedingungen neu privatrechtlich geregelt werden. Ziel ist mehr Flexibilität. Etwa bei den Löhnen. Dafür brauchte es eine Anpassung des Kantonsrat im Spitalgesetz. In der ersten Lesung heute Vormittag forderte linksgrüne Fraktion mit mehreren Anträgen stärkere gesetzliche Vorgaben, etwa Mindestlöhne, automatischen Teuerungsausgleich oder gesicherte Ferienansprüche. Die bürgerlichen Parteien lehnten dies ab mit dem Argument, man wolle den Spitälern bewusst mehr Spielraum geben und die Details den Sozialpartnern überlassen. Alle entsprechenden Anträge wurden abgelehnt. Die Vorlage geht nun zurück in die Kommission und wird später in zweiter Lesung erneut im Parlament behandelt. Kommt keine breite Zustimmung zustande, dürfte das Stimmvolk das letzte Wort haben.