© Visualisierung des neuen Burgunparks in Neuhausen. Bildquelle: Gemeinde Neuhausen
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 Visualisierung des neuen Burgunparks in Neuhausen. Bildquelle: Gemeinde Neuhausen

SVP-Politiker will Burgunpark aus Neuhauser Verfassung streichen

Nach Nein an der Urne

02.10.2025

Die Gemeinde Neuhausen soll nicht mehr per Verfassungsartikel dazu verpflichtet werden, einen Park auf der Burgunwiese zu erstellen. Dieser Meinung ist SVP-Einwohnerrat Arnold Isliker. Deshalb fordert er in einer Motion, dass der Artikel, der die Erstellung und den Betrieb eines Parks auf der Neuhauser Burgunwiese vorsieht, wieder aus der Verfassung gestrichen wird. Damit würde eine Volksabstimmung aus dem Jahr 2022 rückgängig gemacht. Die Neuhauser Stimmbevölkerung hatte damals die Burgunpark-Initiative angenommen. Am Sonntag hat sie jedoch ein konkretes 4,7-Millionen-Franken-Projekt abgelehnt. Isliker ist der Meinung, dass es auf der Burgunwiese Platz für einen kleineren Park, ein Altersheim und Parkplätze hat. Mit seinem Vorstoss muss sich nun das Neuhauser Gemeindeparlament auseinandersetzen. Sollte das Parlament der Motion zustimmen, kommt es erneut zu einer Volksabstimmung. Es wäre die dritte Volksabstimmung über die Burgunwiese innerhalb weniger Jahre.

Roland Müller: Motionäre wollen Projekt so lang wie möglich rauszögern

Der Neuhauser Grüne Einwohnerrat Roland Müller kritisiert die Motion von SVP-Einwohnerrat Arnold Isliker scharf. Gegenüber Radio Munot wirft Müller dem Motionär eine taktische Verzögerung vor. Isliker will den Verfassungsartikel streichen, der die Gemeinde verpflichtet, auf der Burgunwiese einen grossen Park zu bauen und damit den Volksentscheid von 2022 rückgängig machen. Müller hält dagegen: Nur weil die Bevölkerung das 4,7-Millionen-Franken-Projekt abgelehnt habe, bedeute das nicht, dass sie keinen Park mehr wolle.

FDP-Einwohnerrätin Nina Schärrer plädiert für Park und Pflegezentrum

Die Neuhauser FDP-Einwohnerrätin Nina Schärrer unterstützt die Motion von SVP-Einwohnerrat Arnold Isliker zur Zukunft der Burgunwiese. Mit dem Vorstoss soll der Verfassungsartikel gestrichen werden, der die Gemeinde verpflichtet, dort einen grossen Park zu bauen. Somit würde der Volksentscheid von 2022 rückgängig gemacht werden. Gegenüber Radio Munot sagt Schärrer, die Bevölkerung hätte damals wohl anders entschieden, wenn die Standortfrage des Pflegezentrums klar gewesen wäre. Man müsse den Volkswillen respektieren, deshalb sei eine kombinierte Lösung mit einem kleineren Park und einem Pflegezentrum auf der Burgunwiese sinnvoll. Die Motion dürfte noch in diesem Jahr im Einwohnerrat behandelt werden.