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Regionalnachrichten vom 24. Juli 2026, 16:30 Uhr

Vorgelesen von Nicolás Valero

24.07.2026

Grossfeuerwerk am Rheinfall wegen Trockenheit abgesagt

Das Grossfeuerwerk «Fire on the Rocks» am Rheinfall ist abgesagt worden. Wie der Kanton Schaffhausen heute Nachmittag mitteilte, wird dafür keine Ausnahmebewilligung erteilt. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit bleibt das Feuerwerksverbot im ganzen Kantonsgebiet bestehen. Damit fällt auch das geplante Grossfeuerwerk aus. Vor dem Entscheid habe der Kanton die aktuelle Lage sowie die Wetterprognosen sorgfältig geprüft, sagte Christian Ritzmann, Vize-Staatsschreiber des Kantons, gegenüber Radio Munot. Bereits seit der ersten Juliwoche gilt im Kanton ein generelles Feuerwerksverbot sowie ein Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter zum Waldrand. Laut dem Kanton ist erst nach einer längeren Regenperiode mit einer Entspannung der Lage zu rechnen. Bis dahin bleiben auch Höhenfeuer am 1. August verboten.

Keine Rettung von Varta durch die Allswiss AG

Die Schaffhauser Investmentgesellschaft Allswiss AG wird den angeschlagenen Batteriehersteller Varta doch nicht übernehmen. Das berichten mehrere Medien. Die Allswiss AG habe lediglich eine Absichtserklärung abgegeben, jedoch kein verbindliches Übernahmeangebot vorgelegt. Eine Gläubigergruppe um die Deutsche Bank will nun das Geschäft mit Haushaltsbatterien übernehmen. Damit rückt eine Zerschlagung des schwäbischen Batterieherstellers mit 3000 Arbeitsplätzen näher. Varta hat heute nach Angaben aus Finanzkreisen einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt.

Polizeioffizier nicht wegen Rasens, jedoch wegen Verletzung von Verkehrsregeln verurteilt

Das Thurgauer Obergericht hat einen Polizeioffizier wegen einer groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen. Das schreibt das Obergericht in einer Medienmitteilung. Der Mann war im April 2022 auf dem Weg zu einem Einsatz innerorts mit Blaulicht und Sirene mit bis zu 96 Kilometern pro Stunde unterwegs und kollidierte dabei mit einem anderen Fahrzeug. Das Obergericht kam zum Schluss, dass die Dringlichkeitsfahrt aufgrund der damaligen Informationen nicht gerechtfertigt gewesen sei. Vom Vorwurf eines Raserdelikts sprach das Gericht den Polizeioffizier jedoch frei. Das Bezirksgericht Münchwilen verurteilte im November 2024 den Polizisten in erster Instanz wegen des Rasertatbestands. Das Obergericht verurteilte den Angeklagten nun zu einer bedingten Geldstrafe von insgesamt 16'000 Franken sowie zu einer Busse von 2'000 Franken. Die Geldstrafe muss er nur bezahlen, wenn er während der Probezeit erneut straffällig wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.