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Regierung und Parlament wollen finanzielles Schlupfloch stopfen

Politik

12.09.2025

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) befürwortet das Vorhaben des Regierungsrats, die eigenen Finanzkompetenzen und die des Kantonsparlaments anzupassen. Das geht aus einem Kommissionsbericht hervor. Die Vorlage des Regierungsrats geht auf eine Motion der GPK aus dem Jahr 2018 zurück. Ziel der Vorlage ist es, ein finanzpolitisches Schlupfloch zu stopfen. Das Kantonsparlament kann einmalige Ausgaben bis zu drei Millionen Franken bewilligen. Wenn es um mehr Geld geht, entscheidet die Stimmbevölkerung. Über Gesetzesänderungen kann der Kantonsrat alleine entscheiden, wenn mindestens vier Fünftel des Rates für die Anpassung sind. Sonst kommt es zu einer Volksabstimmung. Nun kann das Parlament in der Theorie ein Gesetz verabschieden, welches eine Ausgabe enthält, die höher als drei Millionen Franken ist. So kann das Kantonsparlament theoretisch die Stimmbevölkerung umgehen. Die Verfassung soll so angepasst werden, dass es auch in so einem Falle eine Abstimmung gibt. Weiter sollen sowohl Regierungs- als auch der Kantonsrat in Zukunft höhere Ausgaben bewilligen können. Für diese Anpassungen ist eine Verfassungsänderung nötig. In letzter Instanz entscheidet demnach die Stimmbevölkerung des Kantons Schaffhausen.