
Positives Fazit nach Zuständigkeitswechsel
Tagesfamilien neu bei Erziehungsdepartement
02.02.2026
Seit dem 1. Januar ist im Kanton Schaffhausen die Dienststelle Familie und Jugend für die Bewilligung und Aufsicht aller gemeldeten Tagesfamilien zuständig. Davor hatte die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) diese Zuständigkeit. Für die Eltern von betreuten Kindern und die Tagesfamilien soll es keine Veränderungen geben. Das sagt die Leiterin ausserfamiliärer Tagesstrukturen, Bettina Oberhänsli, im Interview mit Radio Munot. Dennoch gibt es gewisse Vorgaben des Kantons. In der Schweiz müssen Tagesfamilien beim Kanton gemeldet werden, die regelmässig tagsüber eines oder mehrere Kinder unter 12 Jahren gegen Entgelt beaufsichtigt. In Schaffhausen sind aktuell 30 Tagesfamilien gemeldet.