
PKSH: Stabilisierungsbeiträge bleiben notfalls möglich
Kantonsrat
24.08.2026
Die Pensionskasse des Kantons Schaffhausen (PKSH) kann notfalls weiterhin so genannte Stabilisierungsbeiträge erheben. Das hat eine Mehrheit des Schaffhauser Kantonsrats heute entschieden. Das Parlament hielt sich damit nicht an die Empfehlung des Regierungsrats, der die Abschaffung der Stabilisierungsbeiträge vorgeschlagen hatte. Konkret kann die PKSH Stabilisierungsbeiträge erheben, wenn der Deckungsgrad unter 110 Prozent fällt. Aktuell liegt er bei über 115 Prozent. Das heisst, die Einnahmen übersteigen die Ausgaben für Pensionskassenrenten. Die Stabilisierungsbeiträge werden von den Arbeitgebern bezahlt. Angesichts der soliden Finanzlage der PKSH wollten Teile der SVP sowie der Regierungsrat die Stabilisierungsbeiträge abschaffen, um die Arbeitgeber finanziell zu entlasten.
Uneinigkeit bei Wahl von Staatsanwälten
Der Schaffhauser Kantonsrat ist sich nicht einig, ob das Parlament weiterhin alle Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wählen soll. Das zeigte sich heute an einer Debatte im Parlament. Der Regierungsrat hatte beantragt, dass der Kantonsrat künftig nur noch die oberste Leitungsposition der Staatsanwaltschaft wählt. Die Hälfte des Kantonsrats stellte sich hinter diesen Vorschlag, die andere Hälfte war dagegen. Per Stichentscheid des Ratspräsidenten Christian Di Ronco sprach sich das Parlament schliesslich für die neue Regelung aus. Definitiv ist der Entscheid aber noch nicht. Das Geschäft geht nun nochmals in die zuständige Kommission. Anschliessend wird das Parlament erneut darüber diskutieren, ob das Justizgesetz geändert wird.
PH-Studierende erhalten einen Sitz im Schaffhauser Hochschulrat
Studierende der Pädagogischen Hochschule des Kantons Schaffhausen sollen einen Sitz im Hochschulrat erhalten. Dieser Meinung ist der Schaffhauser Kantonsrat. Er hat heute einer entsprechenden Änderung des Hochschulgesetzes einstimmig zugestimmt. Die Studierenden erhoffen sich mit einem Sitz im Aufsichtsgremium, dass ihre Anliegen in Zukunft stärker berücksichtigt werden. Sie werden allerdings nur mit beratender Stimme im Hochschulrat mitwirken können. Entscheidungsrechte haben sie nicht. Auslöser der Teilrevision des Hochschulgesetzes war eine Volksmotion von Studierenden. Gegen die Gesetzesänderung könnte noch das Referendum ergriffen werden.
4,6 Millionen Franken für den Generationenfonds
Der Schaffhauser Kantonsrat hat die Einzahlung von 4,6 Millionen Franken in den so genannten Generationenfonds bewilligt. Kein einziges Mitglied des Parlaments stimmte dagegen. Das Geld stammt aus einer Sonderausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Die SNB hatte insgesamt eine Milliarde Franken an die Kantone verteilt. Es handelt sich um Geld, das zur Verfügung stand, weil alte Banknoten nicht umgetauscht wurden. Der Vorschlag, den Schaffhauser Anteil in den Generationenfonds einzuzahlen, stammte ursprünglich von SP-Kantonsrat Matthias Freivogel. Nun hat das Parlament die Einzahlung abgesegnet. Zudem hat sie das Gesetz zur Regional- und Standortförderung angepasst, damit Einzahlungen künftig einfacher bewilligt werden können. Der Schaffhauser Generationenfonds besteht seit 2008. Beispielsweise wurde einst die Elektrifizierung der Bahnlinie von Schaffhausen bis Erzingen mit Geldern aus diesem Fonds finanziert.
1,7 Millionen Franken vom EKS fliessen in die Kantonskasse
Für keine grossen Diskussionen im Schaffhauser Kantonsrat sorgten heute der Amtsbericht der Rechtspflegekommission für die Justizverwaltung sowie der Geschäftsbericht 2025 des Schaffhauser Elektrizitätswerks (EKS). Das EKS hat im letzten Jahr einen Gewinn von 4,4 Millionen Franken erzielt. Der Kanton Schaffhausen, der 85 Prozent der EKS-Aktien besitzt, bekam eine Dividende von 1,7 Millionen Franken.