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Osamah M. wird doch nicht aus der Ausschaffungshaft entlassen

22.04.2025

Osamah M. muss nun doch in Ausschaffungshaft bleiben. Dafür sorgt ein superprovisorischer Entscheid des Bundesgerichts, wie die Nachrichtenagentur Keystone SDA soeben berichtet. Heute Morgen sah es zuerst danach aus, als würde Osamah M. aus der Ausschaffungshaft entlassen werden. Das Schaffhauser Obergericht hat heute Morgen den Entscheid dazu bekanntgegeben. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat einen Antrag um die Anordnung einer superprovisorischen Massnahme im Wesentlichen damit begründet, dass gemäss dem Bundesamt für Polizei fedpol von Iraker eine schwerwiegende terroristische Bedrohung ausgehe. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde nun gut. Heisst Osamah M. muss nun vorerst doch in der Ausschaffungshaft bleiben.