© Symbolbild: Unsplash, Alan J Hendry
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Neues Polizeigesetz: Einer hat noch Bedenken

Wie darf die Polizei unsere Daten sammeln?

28.08.2026

Nachdem das Bundesgericht in diesem Monat gewisse Teile des Berner Polizeigesetzes als nicht verfassungskonform eingestuft hat, müsse auch das geplante neue Polizeigesetz des Kantons Schaffhausen nochmals überprüft werden. Das sagt SP-Kantonsrat Matthias Freivogel im Interview mit Radio Munot.

Eine Spezialkommission des Schaffhauser Kantonsrats hat gestern Freitag nach intensiven und langen Beratungen ihren Bericht zum neuen Polizeigesetz veröffentlicht. Das Urteil des Bundesgerichts zum Berner Polizeigesetz konnte darin allerdings nicht mehr berücksichtigt werden. Unter anderem entschied das höchste Schweizer Gericht, dass gewisse Daten bei der automatisierten Fahrzeugfahndung nicht so lange gespeichert werden dürfen, wie dies der Kanton Bern wollte.

Derweil ist die zuständige Schaffhauser Regierungsrätin Cornelia Stamm Hurter optimistisch, dass das Schaffhauser Polizeigesetz verfassungskonform ist. Eine automatisierte Fahrzeugerkennung sei in Schaffhausen nicht geplant, so Stamm Hurter gegenüber Radio Munot. Insgesamt ist sie zufrieden mit der neuen Version des Polizeigesetzes, obwohl die Kommission einige Änderungen vorgenommen hat.

Laut dem Kommissionsbericht hat eine Strafrechtsprofessorin und Spezialistin für Polizeirecht das Gesetz analysiert. Es handelt sich hierbei um Monika Simmler von der Universität St. Gallen. Sie beurteilt das Schaffhauser Polizeigesetz grundsätzlich als gelungen. Laut dem Kommissionsbericht hat Simmler allerdings beim Datenschutz und Datenaustausch Aspekte entdeckt, die als problematisch eingeschätzt werden könnten.

Die Kommission empfiehlt dem Parlament mit neun zu einer Stimme, das neue Polizeigesetz anzunehmen.

 Radio Munot