
Kein Vergleich: Klage gegen FC Schaffhausen geht weiter
Forderung aus Arbeitsvertrag
20.03.2026
Am Kantonsgericht Schaffhausen ist im Streit zwischen dem FC Schaffhausen und einem ehemaligen Mitarbeiter vor der Einzelrichterin keine Einigung zustande gekommen. Der Kläger lehnte einen Vergleich ab, das bestätigt Martin Frick, Präsident des FC Schaffhausen. Der Kläger verlangt vom FC Schaffhausen rund 30’000 Franken für Dienstleistungen wie Spielanalysen. Bei einem Streitwert in dieser Höhe ist am Kantonsgericht die Einzelrichterin zuständig. Das Ziel ist es, dass der Streit ohne richterlichen Entscheid geschlichtet wird. Da dies nicht gelungen ist, wird das Verfahren nun weitergeführt; sofern der Fall entscheidungsreif ist, fällt das Gericht ein Urteil, andernfalls folgen weitere Verfahrensschritte.