Einigkeit beim Finanzausgleich, Zwietracht beim Busverkehr
Schaffhauser Kantonsrat diskutiert übers Geld
05.05.2025
Die finanzschwachen Gemeinden im Kanton Schaffhausen erhalten mehr Geld aus dem kantonalen Finanzausgleich. Das hat der Schaffhauser Kantonsrat heute Morgen entschieden. Vor dem heutigen Entscheid wurde hart um eine Lösung gerungen. Der ursprüngliche Vorschlag des Regierungsrats, vor allem die Stadt Schaffhausen und Neuhausen zur Kasse zu bitten, stiess in den betroffenen Gemeinden auf Widerstand. Nun einigte sich der Kantonsrat auf eine Lösung, bei der neben der Stadt und Neuhausen auch der Kanton seine Beiträge an den Finanzausgleich erhöhen muss. In der Schlussabstimmung genehmigte der Kantonsrat einstimmig eine entsprechende Änderung des Steuergesetzes. Nun läuft die Referendumsfrist. Gleichzeitig nahm der Kantonsrat heute auch eine Anpassung des Finanzausgleichsdekrets auf einen Wert von 77 Prozent klar an. Bisher galt ein Wert von 73 Prozent. Diese Erhöhung bedeutet unter anderem, dass auch steuergünstige Gemeinden wie Buchberg und Stetten mehr Geld in den Finanzausgleich einzahlen müssen.
Uneinigkeit bei Finanzierung der Stadtbusse
Weiter debattierte der Kantonsrat heute darüber, ob der Kanton Schaffhausen seinen Beitrag an den Busbetrieb in der Stadt Schaffhausen und in Neuhausen erhöhen soll. Konkret soll der Kanton künftig 22,5 Prozent der ungedeckten Kosten im öffentlichen Ortsverkehr übernehmen. Momentan beträgt der Kantonsbeitrag 18 Prozent. Die SVP stellte Anträge, den Kantonsbeitrag nur auf 20 Prozent zu erhöhen und bei 3,8 Millionen Franken zu deckeln. Beide Anträge wurden jedoch abgelehnt. An einer der nächsten Sitzungen wird der Kantonsrat nochmals über den Kantonsbeitrag den öffentlichen Ortsverkehr diskutieren.
Kantonsrat kann Finanzreferendum via Gesetz umgehen
Anlässlich der Debatte über die Finanzierung des Busverkehrs zeigte sich auch: In der Schaffhauser Kantonsverfassung ist eine wesentliche Frage nicht restlos geklärt. Der Schaffhauser Kantonsrat könnte über die Schaffung eines neuen Gesetzes das Finanzreferendum und damit die Stimmbevölkerung umgehen. Im Rahmen des Gesetzes über den Ortsverkehr sind Ausgaben von jährlich mehr als drei Millionen Franken vorgesehen. Ausgaben in dieser Höhe unterstehen eigentlich dem obligatorischen Referendum. Wenn der Kantonsrat aber solche Ausgaben in ein Gesetz verpackt, kann er dieses umgehen. Das zeigt ein Gutachten, das die Geschäftsprüfungskommission in Auftrag gegeben hatte. Darüber informierte Staatsschreiber Stefan Bilger die Parlamentsmitglieder an der Debatte. Weiter kündigte Bilger an, dass eine Änderung der Kantonsverfassung geplant ist, um diese Lücke in der Kantonsverfassung zu schliessen. Aktuell könnte das Gesetz über die Finanzierung des öffentlichen Ortsverkehrs noch ohne Volksabstimmung verabschiedet werden - sofern das Gesetz die Vierfünftelmehrheit erreicht.
Carmen Wild wird neue Schaffhauser Staatsanwältin
Der Schaffhauser Kantonsrat hat heute Morgen die 35-jährige Carmen Wild als neue Staatsanwältin gewählt. Wild ist bereits beim Kanton Schaffhausen als Assistenzstaatsanwältin tätig. Ihre Beförderung war im Kantonsrat unumstritten. Wild erhielt 55 von 56 möglichen Stimmen. Die Wahl war nötig, weil eine bisherige Staatsanwältin gekündigt hatte. Viel Auswahl hatte der Kantonsrat bei der Besetzung der Stelle nicht. Neben Wild hatte sich nur eine weitere Person für den Job beworben.
Ernst Neukomm im Kantonsrat gewürdigt
Zu Beginn der heutigen Sitzung hat das Parlament den verstorbenen Schaffhauser SP-Politiker Ernst Neukomm mit einer Schweigeminute gewürdigt. Neukomm wurde am 14. März 1935 in Hallau geboren. Von 1969 bis 2000 war er Mitglied im Regierungsrat. Während dieser 32 Jahre leitete er stets das Baudepartement und war unter anderem am Bau der N4-Brücke beteiligt. Zuvor war er Bierbrauer, Polizist, Redaktor bei der Schaffhauser AZ und Gewerkschaftssekretär. Kantonsratspräsidentin Eva Neumann bezeichnete Neukomm in ihrer Rede als aufrichtigen und konsensorientierten Politiker. Ernst Neukomm verstarb am 10. April im Alter von 90 Jahren. Die Abschiedsfeier ist am Mittwochnachmittag in der Kirche St. Johann.