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Symbolbild: Spendengelder HSG

Anonyme Spenden an Politiker ab 1000 Franken verboten

Neue Transparenzregeln für Kanton Schaffhausen

05.06.2026

Der Kanton Schaffhausen hat die detaillierten Regeln zur Offenlegung der Spenden an politische Parteien festgelegt. Demnach sind anonyme Spenden an Politikerinnen und Politiker in Zukunft nur noch bis zu einem Betrag von 1000 Franken erlaubt. Das zeigt die neue Transparenzverordnung, die heute im Schaffhauser Amtsblatt veröffentlicht wurde. Bereits ab dem 1. Juli müssen die ersten Kandidierenden für politische Ämter ihre Interessenbindungen offenlegen. Abstimmungskomitees müssen dann für die Abstimmungen am 29. November erstmals die Namen der grossen Spenderinnen und Spender deklarieren. Das, sofern die Komitees mehr als 3000 Franken für den Abstimmungskampf ausgeben. Ab 2027 müssen die Parteien dann jährlich offenlegen, woher ihre Einnahmen stammen. Auch happige Bussen sind vorgesehen: Wer gegen die Offenlegungspflicht verstösst, muss mit einer Busse von bis zu 10’000 Franken rechnen. Ausgenommen von der Offenlegungspflicht sind Wahl- und Abstimmungskampagnen in Gemeinden mit weniger als 3000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Die Pflicht zur Offenlegung von Spenden an Parteien hat die Schaffhauser Stimmbevölkerung zweimal gefordert.

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Christian Ritzmann, Vize-Staatsschreiber Kanton Schaffhausen Radio Munot

Erfassungstool für Spendengelder soll Transparenz schaffen

Kampagneneinnahmen und Parteispenden sollen mithilfe eines sogenannten Erfassungstools öffentlich gemacht werden. Das Tool werde bereits in einzelnen Kantonen genutzt, so der Vize-Staatsschreiber des Kantons Schaffhausen, Christian Ritzmann, im Interview mit Radio Munot. Handbücher und Schulungen sollen Regeln bezüglich der Offenlegung der Gelder erläutern. Erste Schulungen sollen nach den Sommerferien starten. Sie richten sich an Verwaltungsangestellte, Parteien und Komitees. Die Transparenzverordnung des Regierungsrates geht auf zwei angenommene Volksinitiativen zurück: Die Transparenzinitiative der Juso und die Umsetzungsinitiative.