
Alkoholverbot auch an Schaffhauser DB-Bahnhöfen
Viele Bahnhöfe im Kanton Schaffhausen gehören Deutschland
22.07.2026
Die Regelung zum Alkoholkonsumverbot der Deutschen Bahn (DB) betrifft auch die DB-Bahnhöfe im Kanton Schaffhausen. Das bestätigte ein Pressesprecher der Deutschen Bahn schriftlich auf Anfrage von Radio Munot. Die Deutsche Bahn will den Konsum von Alkohol auf sämtlichen Perrons ihrer Bahnhöfe verbieten. Alkoholische Getränke sollen künftig nur noch in Gastrobetrieben konsumiert werden dürfen. Damit will die Deutsche Bahn die Sicherheit und Ordnung an Bahnhöfen und in Zügen erhöhen. Vom Verbot betroffen wären konkret der Badische Bahnhof Neuhausen sowie die DB-Bahnhöfe im Klettgau, in Herblingen und in Thayngen. Diese gehören dem deutschen Bundeseisenbahnvermögen. Konkret sind alle Bahnhöfe betroffen, an denen die Hausordnung der Deutschen Bahn gilt. Am Bahnhof in der Stadt Schaffhausen, der zu rund zwei Dritteln der SBB gehört, soll es laut Auskunft der SBB gegenüber Radio Munot hingegen kein Alkoholverbot geben.
In Deutschlang gilt ein Alkoholkonsumverbot bisher nur an grossen Bahnhöfen wie Frankfurt, Köln oder Hamburg. Ab Mitte Oktober soll es an allen rund 5400 DB-Bahnhöfen gelten.
