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Info Kompakt vom 3. Februar 2026

Moderiert von Marcia Strohm

03.02.2026

Fabienne W.: Obergericht rügt Staatsanwaltschaft

Das Schaffhauser Obergericht rügt die Staatsanwaltschaft in Bezug auf Fabienne W. Hintergrund ist ein Vorfall vor bald zwei Jahren, wie die Schaffhauser Nachrichten schreiben. Fabienne W. gibt an, im Bus von einem Passagier bedroht worden zu sein. Als beide aussteigen wollten, habe der Mann einen Arm in Richtung von Fabienne W.s Kopf bewegt. Die Staatsanwaltschaft wollte das Verfahren zum Vorfall einstellen. Als Begründung gab sie an, dass die Unterhaltung von Fabienne W. mit dem Passagier auf Videoaufnahmen freundlich gewirkt habe. Nun hat das Obergericht die Staatsanwaltschaft dafür gerügt. Die Staatsanwaltschaft könne nur bei einer klaren Straflosigkeit des Beschuldigten das Verfahren einstellen. Anders als bei Fabienne W. würden die Aussagen des Beschuldigten nicht ganz zu den Videoaufnahmen passen. Jetzt muss die Staatsanwaltschaft sich des Verfahrens annehmen. Fabienne W. wird eine Entschädigung von 1’800 Franken zugesprochen.

Richter sollen über Jahre zu viel Lohn erhalten haben

Mehrere Richter am Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich sollen über Jahre hinweg mehr Lohn erhalten haben, als vorgesehen. Das berichtet Der Landbote. Im Jahr 2009 hatte der Kantonsrat zwei Ersatzrichterstellen mit je 50-Prozent-Pensen geschaffen. Im Jahr 2023 kam heraus, dass die beiden Richter für diese Pensen die deutlich höheren Gehälter von ordentlichen Richtern erhalten hatten. Zudem verfügten sie über die gleichen Kompetenzen wie ordentliche Richter. Gemäss der Justizkommission des Kantonsrats (JUKO) handelte das Sozialversicherungsgericht damit gegen den Willen des Kantonsrats. Vier Richterinnen und Richter profitierten während dieser Zeit von dieser Praxis. Die dadurch entstandenen Mehrkosten belaufen sich auf rund 250’000 Franken. Die JUKO möchte nun, dass der Kantonsrat das Geld zurückfordert. Das Sozialversicherungsgericht argumentiert hingegen, dass selbst im Falle einer Rechtswidrigkeit kein grosser Schaden für die öffentliche Hand entstanden sei. Dem stehe zudem das private Interesse der betroffenen Richter gegenüber, die ihre Aufgaben und Befugnisse wie ordentliche Richter ausgeübt hätten. Deshalb sei eine entsprechende Zahlung gerechtfertigt.

Deponie Bleiki bleibt Thema im Zürcher Kantonsrat

Der Zürcher Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, den Deponiestandort Bleiki in Rafz im kantonalen Richtplan zu belassen. Wie der Kanton Zürich mitteilt, wird der Standort jedoch neu nur noch in zweiter Priorität geführt. Vorrang hat vorerst die bereits bestehende und erweiterte Deponie Schwanental in Eglisau. Der Kantonsrat berät nun über die Teilrevision des Richtplans. Der Gemeinderat von Rafz hält trotz der Anpassung an seinem Nein zur Deponie Bleiki fest.