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Info Kompakt vom 16. April 2026

Moderiert von Soraya Weber

16.04.2026

Neue Sitzbänke auf dem Geissberg
Auf dem Schaffhauser Geissberg gibt es einen neuen Begegnungsort mit Sitzbänken, die zum Verweilen einladen. Das teilt die Stadt mit. Der neu gestaltete Begegnungsort befindet sich beim ehemaligen Pflegezentrum. Die Stadt hatte das Areal im Jahr 2024 vom Kanton übernommen. Gemeinsam mit dem lokalen Quartierverein wurde ein Konzept für die Nutzung des Areals erarbeitet. Unter anderem haben einige Anwohnerinnen und Anwohner beim Pflanzen von Sträuchern mitgeholfen. Zudem sind neue Spielgeräte für Kinder angeschafft worden, die nun benutzt werden können. Die offizielle Eröffnung des neuen Begegnungsortes ist am 24. April.

Finanzkommission schlägt Kandidaten für Siblinger Gemeinderat vor
Die Siblinger Finanzkommission schlägt einen Kandidaten für den frei werdenden Sitz im Gemeinderat vor. Es handelt sich um den parteilosen Jasper Hardmeier. Wie der Klettgauer Bote schreibt, ist Hardmeier ausgebildeter Maschinenbau- und Wirtschaftsingenieur und bei der IWC Schaffhausen angestellt. Seit 2025 ist er Mitglied der Rechnungsprüfungskommission der Gemeinde. Am 14. Juni 2026 wählt die Siblinger Stimmbevölkerung einen neuen Gemeinderat. Der amtierende Finanzreferent Andreas Gnädinger hatte Anfang Jahr seinen Rücktritt per Ende Juni angekündigt.

Meitlibadi wieder für alle zugänglich, Zugangsbeschränkung war verfassungswidrig
Die Meitlibadi in der Thurgauer Gemeinde Eschenz ist ab sofort auch für Nichtanwohnerinnen und ‑Anwohner zugänglich. Wie die Thurgauer Zeitung schreibt, war der Besuch seit dem Jahr 2014 nur Einheimischen erlaubt. In den letzten Jahren kam es laut dem Gemeindepräsidenten Pascal Berwert in der Folge immer wieder zu Missverständnissen und unangenehmen Situationen. Aus diesem Grund habe der Gemeinderat die rechtlichen Grundlagen für ein Verbot für Nichtanwohner geprüft. Dabei stellte sich heraus, dass es keine Grundlage für ein Verbot gibt. Eine Zugangsbeschränkung auf Basis des Wohnsitzes widerspricht dem Verfassungsgrundsatz der Rechtsgleichheit.