Bäckerei im Kanton Schaffhausen hat abgelaufene Ware verkauft
Der Geschäftsführer einer Bäckerei im Kanton Schaffhausen ist verurteilt worden. Er muss eine Strafe von 2400 Franken bezahlen. Die Staatsanwaltschaft Schaffhausen wirft ihm mehrfache Vergehen gegen das Lebensmittelgesetz und mehrfache Übertretung gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vor. Die Liste der Verstösse ist lang, wie aus dem Strafbefehl hervorgeht, den Radio Munot eingesehen hat.