Keine Sonderuntersuchung bei IVF Hartmann AG
An der Generalversammlung der Neuhauser Firma IVF Hartmann AG wurde der Antrag einer Miderheitsaktionärsgruppe für eine Sonderuntersuchung von den Aktionärinnen und Aktionären abgelehnt. Alle Anträge des Verwaltungsrates wurden von den Aktionärinnen und Aktionären an der Generalversammlung genehmigt. Die IVF Hartmann AG hat im letzten Jahr einen Gewinn von 15 Millionen Franken gemacht. Das sind 4 Millionen Franken mehr als noch im Vorjahr.